Leistungen bei einem Gerichts- /Privat- Gutachten:

Wir können folgende Nachweise erbringen:

Software:

- ob Software raubkopiert wurde oder nicht und von welcher Person.

- wie ein Virus (Virenprogramm) schädigen kann und bereits geschädigt hat. (Schadenfeststellung).

- Wiederherstellung von gelöschten Daten und Dateien, auch in schweren Fällen (bei Zerstörung der Hardware).

- Bei Urheberrechtsfragen wie, wer ist der eigentliche Urheber. (Urheberfeststellung).

Hardware:

- Welche Hardware wurde tatsächlich getauscht und/oder welche Fehler wurden behoben.

- Wurde Hardware absichtlich zerstört und wie.

- Wurde Hardware zu teuer verkauft (Preisfeststellung).

- Schadenfeststellung durch äußere Einflüsse (Blitzschlag, Sturz, Manipulation, Stromausfall, usw.).

Internet:

- welche Person, wann auf welcher Internetseite war.

- ob in einem Webshop ein Kaufvertrag zustande kam.

- ob in einem Server eingebrochen wurde.

- wer eine bestimmte Datei geladen hat.

Email:

- ob und wer eine Email versendet hat. (Auch wenn spurenverwischende Software benutzt wurde).

- ob eine Email manipuliert wurde und von welcher Person.

Netzwerk:

- wurde am Netzwerk manipuliert und von welcher Person.

- wie sicher ist ein Netzwerk

- welcher Person/nen haben sich Zugang verschafft.

- was wurde tatsächlich instand gesetzt.

Anfragen:

Wir können hier jetzt nicht alle Leistungen beschreiben da dies oft vom Einzelfall abhängig ist. Deshalb ist eine Rücksprache fast immer erforderlich.

Was bekommen Sie:

Wir ermitteln für Sie sehr umfangreich und gewissenhaft. Sie bekommen ein umfangreiches, schriftliches Gutachten und stehen bei evtl. Gerichtsverhandlungen als sachverständiger Zeuge zu Verfügung.