| Unsere AGB für den Onlinekauf nach dem Fernabsatzgesetz und Anlieferungen/Dienstleistungen für Lieferanten und Dienstleister: | |||
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| 1. Geltung | |||
| 1.1 | Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. | ||
| 1.2 | Mit der Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt. | ||
| 1.3 |
Entgegenstehende Geschäfts-
bedingungen oder abweichende
Gegenbestätigungen des Kunden sind für Media Soft unverbindlich,
auch wenn Media Soft ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen
Anerkennung durch Media Soft. | ||
| 2. Angebote | |||
| 2.1 | Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von Media Soft und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. | ||
| 2.2 | Media Soft behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von Media Soft n der Änderung dem Kunden zumutbar ist. | ||
| 2.3 |
Die Angestellten von Media Soft sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. | ||
| 3. Preis | |||
| 3.1 | Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein brutto ab Lager Bochum, zuzüglich Verpackung und Versand. | ||
| 3.2 | Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren Sie gelten für 3 Monate als verbindlich. Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluß, gelten die bei Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise. | ||
| 3.3 | Für Ersatzteile, insbesondere digitale Speicherbausteine und Prozessoren gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftlichen Auftagsbestätigungen sind vorläufig und können von Media Soft angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von Media Soft bis zur Lieferung geändert haben. | ||
| 4. Versand und Gefahrübergang | |||
| 4.1 | Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden mit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist Media Soft berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen von Media Soft. Die Übernahme von Media Soft ohne Beanstandung durch die Bahn, Post Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von Media Soft wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit Media Soft nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. | ||
| 4.2 | Media Soft versichert die bestellte Ware gegen Schäden unter Berechnung der verausgabten Beträge, es sei denn, daß der Kunde eine Versicherung ausdrücklich nicht wünscht. | ||
| 4.3 |
Vor dem Versand abgenommene
Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend
geliefert. | ||
| 5. Lieferung | |||
| 5.1 | Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Media Soft verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. | ||
| 5.2 | Media Soft ist berechtigte in Sonderfällen, insbesondere aus betriebsbedingten Gründen befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen. | ||
| 5.3 | Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von son-stigen Ereignissen, die Media Soft die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeglicher Art, auch bei Vorlieferanten hat Media Soft auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Media Soft berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. Media Soft wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. Media Soft behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, daß Media Soft seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als 1 Monat, kann der Kunde nach angemessener Nach-fristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist. | ||
| 5.4 | Sofern Media Soft die die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung in Verzug befindet, beschränkt sich ein evtl. Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 30 % des Rechnungswertes der beim Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Media Soft. | ||
| 5.5 |
Bei Abnahmeverzug des Kunden ist Media Soft nach einer
angemessenen Nach-fristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung
berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme
zu verlangen,, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden
nachzuweisen Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, daß
ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger
sei. | ||
| 6.Zahlungsbedingungen | |||
| 6.1 | Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung per Vorkasse. Erst nach Zahlungseingang versenden wir die Ware. | ||
| 6.2 | Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Media Soft haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung, Wechsel werden nicht angenommen. | ||
| 6.3 | Bei Verzug des Kunden, sowie bei Stundung von Zahlungen ist Media Soft berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredte zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitgehen den Verzugsschadens durch Media Soft bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist Media Soft berechtigt, eine Mahngebühr von EUR 3,-- pro Mahnung zu berechnen. | ||
| 6.4 | Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Media Soft anerkannt wurden. | ||
| 6.5 | Trifft nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in die Vermögensver-hältnisse des Kunden ein, oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsschluß erkennbar, kann Media Soft einen angemessenen Vorschuß oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann Media Soft vom Vertrag zurücktreten. | ||
| 7. Eigentumsvorbehalt | |||
| 7.1 | Media Soft behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschl. der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat. | ||
| 7.2 |
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb weiterzube- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die
Be- und Verarbeitung für Media Soft als Hersteller. Media Soft
erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen
mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem
Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt,
so erwirbt Media Soft das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem
Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die
andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu
veräußern, sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer Media Soft
aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung in Verzug befindet.
Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis
des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot
besteht.
Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsende Forderung (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an Media Soft an. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von Media Soft gesicherten Forderungen einschl. Einlösung aller Schecks und ggfs. akzeptierter Wechsel als zu Gunsten von Media Soft vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an Media Soft abgetretene Forderung für Rechnung von Media Soft im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, Media Soft auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. | ||
| 7.3 | Übersteigt der Wert der Media Soft gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, ist Media Soft auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben. | ||
| 7.4 | Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber Media Soft nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist Media Soft berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen, in der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Media Soft liegt kein Rücktritt vom Vertrage. | ||
| 7.5 | Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Zugriffen hat der Kunde auf das Eigentum von Media Soft hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Media Soft vom Vertrag zurücktreten. | ||
| 8.Mängelrügen, Gewährleistung und Schadenersatz | |||
| 8.1 | Der Kunde ist verpflichtet, Media Soft erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Media Soft unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird Media Soft ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung. | ||
| 8.2 | Media Soft gewährleistet, daß die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die techn. Daten und Beschreibungen in Produktionformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von Media Soft schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden. | ||
| 8.3 |
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die
zurückzuführen sind auf
- betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß - unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und - fahrlässiges Verhalten des Kunden - Betrieb mit falscher Stromart- oder Spannungsowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen - Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen - Feuchtigkeit aller Art - falsche oder fehlerhafte Programm-, Software, und/oder Verarbeitungsdaten Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennumern, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung , das von Media Soft aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden der Dritte, die nicht von Media Soft autorisiert sind, ausgeführt werden. | ||
| 8.4 | Die Gewährleistung beträgt 6 Monate, beginnend mit dem Lieferdatum. | ||
| 8.5 | Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von Media Soft Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei Media Soft die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Media Soft über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Media Soft die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich an Media Soft zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung. | ||
| 8.6 | Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Media Soft, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung von Media Soft als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. | ||
| 8.7 | Soweit Media Soft nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. | ||
| 8.8 | Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen Media Soft sind unverzüglich schriftllich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum. | ||
| 8.9 | Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Media Soft alle Aufwendungen zu ersetzen, die Media Soft durch die unberechtigte Rüge entstanden sind. | ||
| 9. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung | |||
| 9.1 | Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind,erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache Media Soft nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags. | ||
| 9.2 | Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach , daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Media Soft berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Media Soft für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 15,- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. | ||
| 10. | 00 | Umtausch | |
| Software ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen! Ausnahme hiervon bedürfen eine ausdrückliche Genehmigung von Media Soft! | |||
| 11. | 00 | Anlieferungen und erbrachte Dienstleistungen von Anbietern/Dienstleistern | |
| Mit der Erfüllung einer Bestellung/Auftrag von Media Soft erkennt der Anbieter/Dienstleister ausdrücklich diese AGB an. Die erbrachten Leistungen werden von Media Soft nur beglichen, wenn sie zuvor in Rechnung gestellt wurden. Die Rechnung muss in Papierform sein. (nicht Fax oder Email!). Aus der Rechnung muss hervor gehen, welche Leistungen für welche Preise erbracht wurden. Sollte Media Soft in Zahlungsverzug kommen, so dass der Anbieter/Dienstleister mahnen muss, so werden 5,00 Euro Mahngebühren vereinbart. | |||
| 12.Erfüllungsort und Gerichtsstand | |||
| Erfüllungsort ist Bochum. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Bochum vereinbart. | |||
| 13.Schlußbestimmungen | |||
| Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klauseln am nächsten kommt. | |||
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